Allgemeine Geschäftsbedingungen der DMM GmbH
1. Für die Abwicklung eines Auftrags zwischen DMM und einem Werbetreibenden (im folgenden „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit anderslautender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn DMM der Gültigkeit im Einzelfall nicht widerspricht.
1.1 Anzeigenauftrag
"Anzeigenauftrag" im Sinne der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrer Anzeigen des Auftraggebers in einer Druckschrift oder Online zum Zwecke der Verbreitung der Anzeige(n) durch DMM. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Veröffentlichung seiner Adresse und Telefonnummer in seinem Anzeigenauftrag. DMM behält sich vor, Adresse und Telefonnummer nicht zu veröffentlichen, wenn dies zur Wahrung des Konzeptes des Anforderungsmodus per Antwortkarte erforderlich ist.
1.2 Adressanmietungsauftrag
"Adressanmietungsauftrag" im Sinne der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über die Anmietung von DMM-eigenen Adressdaten für Telefon- bzw. E-Mail-Marketing oder für den Versand von Mailings. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf kostenlose Ersatzlieferung für nicht erreichbare Adressen.
1.3 Stand-alone-Mailing - Auftrag
"Stand-alone-Mailing - Auftrag" im Sinne der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Vertrag über den Versand einer E-Mail an DMM-eigene Adressen durch DMM. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Veröffentlichung seiner Telefonnummer. DMM behält sich vor, die Telefonnummer nicht zu veröffentlichen, wenn dies zur Wahrung des Konzeptes der Anforderung über Links erforderlich ist.
1.4 Sonstige Aufträge
Für sonstige Aufträge wie Co-Sponsorings, Co-Registrierungen, Adressaufbereitungsarbeiten, sowie alle anderen Projekte, werden individuelle Leistungen und Konditionen vereinbart, erbracht und abgerechnet. Dazu bedarf es immer der Schriftform.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn DMM den Auftrag des Auftraggebers schriftlich bestätigt. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande.
Soll ein Werbungstreibender Vertragspartner werden, so muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. DMM ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
3. Bereitstellung der Anzeigen / Templates
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben entsprechende Druckunterlagen / Templates spätestens zu dem in den Auftragsbestätigungen festgelegten Termin bereitzustellen.
Die Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung und auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt. Etwas anderes gilt, wenn die Druckunterlagen von DMM erstellt wurden und der Auftraggeber hierfür eine Vergütung entrichtet hat. DMM bewahrt die Unterlagen für sechs Monate nach dem Schalttermin auf.
4. Bereitstellung der Adressen
DMM ist verpflichtet, nach Auftragseingang die bestellten Adressen entsprechend dem Auftrag zu selektieren und diese bis zu dem im Auftrag angegebenen Liefertermin im vom Auftraggeber vorgegebenen Format zu liefern. Gibt der Auftraggeber kein Format vor, werden die Adressen im DMM-Standardsatzaufbau als txt-Datei, csv-Datei oder xls-Datei geliefert.
5. Preise
Die in den Mediadaten genannten Preise umfassen die Veröffentlichung einer Anzeige bzw. den Versand eines Stand-alone-Mailings, wenn diese in allen Punkten den Vorgaben von DMM entspricht.
Entspricht die Anzeige bzw. das Template nicht den Vorgaben, sind Kosten für eine Anpassung der Anzeige bzw. des Templates, soweit die Anpassung auf Wunsch des Auftraggebers durch DMM vorgenommen wird, vom Auftraggeber zu tragen.
Dies gilt insbesondere, wenn DMM Layouts, Zeichnungen, Satz oder Satzfilme, Repros oder Druckunterlagen anfertigt oder vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende änderungen der Anzeige bzw. des Templates vornimmt.
Die Preise der Adressanmietung entsprechen immer dem jeweiligen zugrunde liegenden Angebot des Auftrags.
6. Unvorhersehbare Leistungsstörungen
Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden DMM von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz.
7. Vertragsrücktritt
Unterschreitet die Anzeigenbelegung einer Einzelmaßnahme die zur Umsetzung notwendige Menge, ist DMM gegenüber allen Auftraggebern zum Rücktritt berechtigt. Von dem Rücktritt muss der Auftraggeber spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Veröffentlichungstermin in Kenntnis gesetzt werden. Bereits geleistete Vorauszahlungen sind dem Auftraggeber unverzüglich zu erstatten. Einen darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch hat der Auftraggeber nicht.
8. Ablehnungsbefugnis
DMM behält sich vor, Aufträge jeglicher Art wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Unternehmens abzulehnen. Gleiches gilt, wenn die zu veröffentlichende Anzeige bzw. das zu veröffentlichende Template gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für DMM unzumutbar ist.
Die Zurückweisung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Dieser hat das Recht, DMM eine geänderte Anzeige bzw. ein geändertes Template zur Verfügung zu stellen. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, so sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
Geht die geänderte Anzeige bzw. das geänderte Template nicht rechtzeitig innerhalb der vereinbarten Fristen für die Bereitstellung der Anzeige bzw. des Templates bei DMM ein, so behält DMM den Anspruch auf die Vergütung, auch wenn die Schaltung der Anzeige(n) bzw. der Versand des Stand-alone-Mailings unterbleibt.
9. Rechtliche Unbedenklichkeit der Text- und Bildunterlagen
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Unbedenklichkeit der für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Sollte DMM von Dritten in Anspruch genommen werden, weil die Anzeige bzw. das Template gesetzliche oder behördliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt, so stellt der Auftraggeber DMM auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die angemessenen Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten.
10. Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. DMM berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Erhält DMM den dem Auftraggeber rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so ist DMM nicht verpflichtet, gewünschte Korrekturen vorzunehmen.
11. Stornierungen
Erfolgt die Stornierung eines Auftrags nach dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Druckunterlagentermin bzw. Adress-Liefertermin, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Preises in vollem Umfang bestehen.
12. Zahlungskonditionen, Zahlungsverzug des Auftraggebers
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Bei Adressanmietungsaufträgen ist DMM berechtigt, die Lieferung nur gegen Vorkasse auszuführen.
DMM ist berechtigt, den Anzeigenpreis 3 Wochen vor dem Schalttermin in Rechnung zu stellen. Geht der zu zahlende Betrag nicht spätestens 1 Woche vor dem Schalttermin ein, ist DMM berechtigt, die Schaltung der Anzeige zurückzustellen, bis das Geld eingeht. Bei Zahlungsverzug behält sich DMM vor, Adresslieferungen aus dem Response so lange zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist.
Bei Zahlungsverzug stellt DMM dem Auftraggeber Zinsen in der gesetzlichen Höhe und Kosten der Forderungseinziehung in Rechnung.
DMM ist zudem berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung der offenen Forderungen zurückzustellen und für die restlichen Aufträge die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Preises zu verlangen.
Wenn nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, ist DMM berechtigt, das Schalten der Anzeige bzw. die Auslieferung der Adressen zu verweigern, bis der Auftraggeber den gesamten vereinbarten Preis bezahlt oder eine Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
13. Belegexemplar
Sofort nach Erscheinen liefert DMM einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegexemplare geliefert.
14.1 Leistungsstörungen seitens DMM
Ist es dem Unternehmen infolge von Arbeitskampfmaßnahmen, die es nicht zu vertreten hat, oder infolge höherer Gewalt unmöglich, den Auftrag zum vereinbarten Termin auszuführen, so ist DMM berechtigt, den Auftrag, soweit dies dem Auftraggeber zuzumuten ist, nach dem Wegfall des Leistungshindernisses auszuführen.
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
14.2 Reklamationen
Reklamationen müssen - außer bei offensichtlichen Mängeln - innerhalb von 4 Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige, den DMM zu vertreten hat, ist der Auftraggeber berechtigt, den Anzeigenpreis zu mindern oder den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige zu verlangen, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt DMM eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
15. Haftung DMM
Schadensersatzansprüche aufgrund vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichtverletzung sowie unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DMM, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung dem Umfang nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden und die Höhe des Anzeigenpreises begrenzt.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten oder Verzug sind bei Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmen dem Umfang nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet DMM nach den gesetzlichen Vorschriften.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle muss von den Vertragspartnern eine neue Bestimmung vereinbart werden, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
17. Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und DMM unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von DMM in Langen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Stand 10/08